sanierung

Größere Schäden durch Schimmelpilzbefall sollten von Firmen saniert werden, die eine Fachkunde für die Sanierung von Schimmelpilzschäden nachweisen können.

 

Fachgerechte Sanierung heisst:

Einordnung des Schadens und der Sanierungsschritte in eine Gefährdungsklasse.

Daraus resultierend - Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter;

Abschottungsmaßnahmen (Trennung des kontaminierten Bereiches),  evtl. mit Schwarz-Weißanlage und Schleuse;

Zuverlässige Be- und Entlüftung während der Arbeiten;

Fachgerechte Entsorgung oder Reinigung des befallenen Materials;

Einsatz von geeigneten Geräten, die eine Staubentwicklung reduzieren;

Feinreinigung und Abschlussmessung

 

Bei Sanierungsarbeiten von Mikrobiellen Schäden  muss darauf geachtet werden, dass keine zusätzliche Sporenverteilung in unbelasteten Bereichen stattfindet und  eine weitere Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen wird.

 

 

 

PROFIL

Freie Sachverständige für die Bewertung von Schimmelpilzschäden

DEKRA zertifiziert

 

Architektin, Dipl.Ing.(FH)

 

 

 

 

 

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© Ulrike Binninger